Wer eine Wohnung an der Ostsee kaufen möchte, darf – ebenso wie in anderen Regionen Deutschlands – die Grunderwerbsteuer nicht vergessen. Sie wird für jedes Grundstück und jede Immobilie fällig. Seit Anfang September 2006 bestimmen die Bundesländer, wie hoch der Steuersatz ist. Nach Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG dürfen sie ihn selbst festlegen. Innerhalb der Bundesrepublik gibt es starke Unterschiede hinsichtlich der Steuersatzhöhe. Spitzenreiter sind die Bundesländer Thüringen, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen mit 6,5%. Wer Ferienimmobilien an der Ostsee kaufen möchte, zahlt den Grunderwerbsteuersatz Mecklenburg-Vorpommerns: 5%. Dies bedeutet, dass beispielsweise für eine Eigentumswohnung auf Usedom mit einem Kaufpreis von 500.000 Euro Grundsteuererwerbskosten in einer Höhe von 25.000 Euro vom Finanzamt veranschlagt werden. Das ist nur ein grober Wert, denn die Kosten lassen sich unter bestimmten Umständen senken.
Die Grunderwerbsteuer für Wohnungen auf Usedom lässt sich auf legale Weise geschickt reduzieren. Von der Regelung sind nämlich alle beweglichen Extras ausgenommen. Aber was gehört zu diesen? Hierzu zählen Einbauküchen, Kamine, Saunen und Markisen. Immerhin handelt es sich hierbei um Objekte in Ferienwohnungen, die sich leicht einbauen und wieder entfernen lassen. Aus diesem Grund muss vor Vertragsschluss unbedingt aufgelistet werden, welchen Wert diese beweglichen Extras haben. Wer eine Ferienwohnung auf Usedom kaufen wird, kann so viel Geld einsparen. Achtung: Der Wert der Extras darf nicht über 15% des Kaufpreises liegen. Ansonsten wird das Finanzamt misstrauisch. Belege über die Kosten für die Extras vereinfachen die Abwicklung des Rabatts durch das Finanzamt deutlich.
Ganz gleich, ob es darum geht, Immobilien in Zinnowitz zu kaufen oder in einer anderen Gemeinde: Stets stellt die Grunderwerbsteuer einen Teil der Nebenkosten dar. Im Unterschied zur Grundsteuer fällt sie allerdings nur einmal an. Die Zahlung des Betrags wird im Vereinbarungsprozess des Immobilienkaufvertrags vom Notar beurkundet. In einem seriösen Kaufvertrag ist fixiert, wer die Grunderwerbsteuer zu entrichten hat. Nach §13 Nr. 2 GrEStG sind vorerst der Immobilienkäufer und der Immobilienverkäufer Steuerschuldner. Im Anschluss an die Beurkundung leitet der Notar den Kaufvertrag an das Finanzamt weiter. Zeitnah nimmt diese schriftlich Kontakt mit dem Steuerschuldner auf, da die Grunderwerbsteuer innerhalb von einem Monat bezahlt werden muss. In der Regel nimmt die Zahlung der Käufer vor. Nach Entrichtung des Betrags wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Sie ist eine der Voraussetzungen für eine Eigentumsumschreibung der Immobilie an der Ostseeküste im Grundbuch.
Ostsee Residenz Zinnowitz GmbH
Dannweg 19
17454 Zinnowitz
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